Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung für Forstwartin EFZ/Forstwart EFZ und Forstpraktikerin EBA/Forstpraktiker EBA
(K B+Q) hat die Aufgabe, den Bildungsplan nach Artikel 11 der Verordnung über die beruflich Grundbildung den wirtschaftlichen, technologischen und didaktischen Entwicklungen laufend, mindestens aber alle 5 Jahre, anzupassen. Dabei hat sie allfälligen neuen organisatorischen Aspekten der beruflichen Grundbildung Rechnung zu tragen. Diese Anpassungen bedürfen der Zustimmung der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Kantone. Beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI beantragt die K B+Q Änderungen der genannten Verordnung.